Stadtsperrung und Ausnahmegenehmigungen

  • Ab Freitag, den 20.06.25 von 17:00 Uhr bis Sonntag, den 22.06.25 um 24 Uhr kommt es zur Sperrung des gesamten Stadtgebietes nördlich der Mulde für den motorisierten Straßenverkehr.

    Für Fahrzeuge die im o.g. Zeitraum den gesperrten Innenstadtbereich zwingend befahren müssen, ist daher eine Ausnahmegenehmigung zur Ein- und Durchfahrt erforderlich und vorab zu beantragen.

    Für einen formlosen Antrag sind folgende Angaben dringend erforderlich:

    • Angabe des Kfz-Kennzeichen,
    • Angabe des Stellplatzes zum Parken (Parkverbot auf Straßen im Sperrbereich)
    • Bescheinigung des Arbeitgebers mit Bestätigung der Notwendigkeit bzw. Begründung zum Befahren des Sperrbereiche

    Der Antrag ist mit den o.g. Angaben ab sofort bei der Stadtverwaltung Roßwein – Ordnungsamt – Markt 4 zur Bearbeitung einzureichen. Sie können diesen auch gern per Mail an ordnungsamt@rosswein.de senden.
    Die Ausstellung der Genehmigungen erfolgt ab Montag, den 02.06.2025.

  • Sondergenehmigung
    Allgemein: 6,00 €,
    Arbeitende Bevölkerung: 3,00 €

Schmückung

  • Baum: 3,00 €/Stück
    Reisig: 0,50 €/kg
    Servietten fürs Fenster: 1,00 €/Stück